Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 17/8795
Beschlussempfehlung und Bericht des Fachausschusses: Drucksache 17/9853

Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und die gesamte Verwaltung bis zum Jahr 2025 vollständig zu digitalisieren.

"Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Bereitstellung offener Daten. Daten und Informationen sind eine wertvolle Ressource des 21. Jahrhunderts. Der freie Zugang zu offenen Daten bildet die Grundlage für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Regierungs- und Verwaltungshandelns, liefert Impulse für wirtschaftliche und gesellschaftliche Innovationen und eröffnet neue Möglichkeiten der digitalen Teilhabe und Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf legt daher die Grundlage für einen einheitlichen, freien Zugang zu öffentlichen Daten in Nordrhein-Westfalen, indem die Behörden des Landes verpflichtet werden, ihre Daten in maschinenlesbaren, offenen Formaten zur freien und uneingeschränkten Weiterverwendung durch die Öffentlichkeit einheitlich zur Verfügung zu stellen." (S. 41)
Der Gesetzentwurf soll auch zu einem effizienteren Datenaustausch und einer effektiveren Datennutzung innerhalb der Landesverwaltung beitragen.

Ein weiterer Eckpunkt der Novellierung des E-Government-Gesetzes ist insbesondere die Erweiterung des Nutzendenkreises und der Funktionalitäten von Servicekonto.NRW.
            

Beratungsstand

  • Nach der 2. Lesung am 25.06.2020 in der durch Annahme des Änderungsantrags von CDU und FDP - Drucksache 17/9930 - geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und AfD angenommen und verabschiedet.
    Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Beratungsvorgang
              

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