Landesregierung stellt Hochschulen 20 Millionen Euro Corona-Soforthilfe für schnellere Digitalisierung zur Verfügung

Zusätzliche Mittel für Technik-Infrastruktur sowie Hard- und Software – Rechtsverordnung des Ministeriums schafft Rahmen für digitale Lehre an den Hochschulen.

Da aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht absehbar ist, wann die Hochschulen den regulären Präsenzbetrieb wieder aufnehmen können, wird der Vorlesungsbetrieb an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in der kommenden Woche zunächst in rein digitaler Form als „Online-Semester“ wieder beginnen. Diese Entscheidung hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits am 7. April gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie der Kunst- und Musikhochschulen getroffen. Die Hochschulen stellen im Zuge dieser Lösung ein breites digitales Lehrangebot für die Studierenden bereit. Um sie bei dieser Herausforderung zu unterstützen, stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft den Hochschulen eine „Corona-Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium“ in Höhe von zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden den Hochschulen kurzfristig bereitgestellt, um damit z.B. Aufzeichnungs- und Streaminghardware, Softwarelizenzen oder Infrastrukturen für digitale Prüfungen anzuschaffen.

„Die weitgehende Umstellung auf ein Online-Studium stellt die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen vor große Herausforderungen. Die Hochschulen müssen in kurzer Zeit ein enorm großes Digitalisierungsprojekt stemmen. Wir werden die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um sie dabei zu unterstützen. Mit der Corona-Soforthilfe für die Digitalisierung in Lehre und Studium können die Hochschulen schnell die notwendige Technik erwerben, um so die Voraussetzungen für ein erfolgreiches digitales Studium zu schaffen“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Um den Hochschulen neben den technischen Voraussetzungen auch die notwendigen rechtlichen Regelungen für einen digitalen Lehrbetrieb zur Verfügung zu stellen, wird das Ministerium eine Rechtsverordnung erlassen, die den Hochschulen flexible Instrumente an die Hand gibt, mit denen diese in der Epidemie handlungsfähig bleiben und insbesondere den Lehr- und Studienbetrieb aufrechterhalten können. Die Rechtsverordnung, die morgen (Samstag, 18. April 2020) in Kraft treten wird, soll unter anderem Online-Prüfungen und Freiversuche bei Prüfungen ermöglichen. Die Uni-Rektorate sollen zudem auch von den Prüfungsordnungen abweichende Regelungen treffen können, soweit dies sachgerecht ist, um ein Studium unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen. Weiterhin soll mit Blick auf die Auswirkungen der Epidemie im Sommersemester 2020 die individuelle Regelstudienzeit der jeweiligen Studiengänge für die betroffenen Studierenden um ein Semester erhöht werden.

Grundlage der Rechtsverordnung ist das „Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie“, das der Landtag am 14. April beschlossen hat. Die konkrete Umsetzung der Rechtsverordnung obliegt den jeweiligen Hochschulen.

Darüber hinaus wird das Ministerium in der kommenden Woche gemeinsam mit den Landesrektorenkonferenzen beraten, welche Konsequenzen sich für die Hochschulen aus den am Mittwoch gefassten Beschlüssen im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie ergeben.

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