Curriculum 4.0.nrw

#förderlinie #digitalkompetenz #lehre #studium

Die Potenziale und die Auswirkungen der Digitalisierung erfassen heute alle Bereiche des menschlichen und gesellschaftlichen Handelns. Die Hochschulen stehen damit in der Verantwortung, eine Kompetenzentwicklung ihrer Studierenden zu ermöglichen, die nicht allein den souveränen Umgang mit digitalen Technologien umfasst, sondern ebenso die Fähigkeit, Potenziale und Auswirkungen der Digitalisierung in Gesellschaft und Arbeitswelt zu beurteilen, Digitalisierungsprozesse aktiv und reflexiv zu gestalten und insgesamt mit der rasanten Veränderungsdynamik Schritt halten zu können.

In der KMK-Strategie Bildung in der digitalen Welt vom 8. Dezember 2016 hatte die KMK bereits die Erwartung formuliert, dass bei „der Curriculumsentwicklung durch die Hochschule … die Möglichkeiten, Chancen und Anforderungen der Digitalisierung zu berücksichtigen“ seien. In den Empfehlungen zur Digitalisierung in der Hochschullehre der KMK vom 14. März 2019 heißt es nun: „Mit der Akkreditierung von Studiengängen wird sichergestellt, dass Medienkompetenz und fachspezifische digitale Kompetenz curricular in den Studiengängen angemessen verankert sind.“

Bestehende Hochschulcurricula sind also danach zu hinterfragen, inwieweit sie adäquate Antworten für die beschriebenen Kompetenzanforderungen liefern und in einzelnen Modulen oder aber auch in den Studiengängen als Ganzes zu verändern sind. Konkrete Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Welche Inhalte verändern sich aufgrund der Digitalisierung und erfordern neue oder veränderte Kompetenzziele?
  • Werden umgekehrt klassische Kompetenzziele aufgrund der Digitalisierung wichtiger, weil das Verständnis für grundlegende Sachverhalte verloren zu gehen droht?
  • Geht es um behutsame Anpassungen in Pflichtmodulen, um durchdachte ergänzende Wahlpflichtbereiche oder eher um (vollständige) Neukonzeptionen von Curricula?
  • Muss der Fokus eher auf fachliche oder eher auf überfachliche Kompetenzbereiche gelegt werden?
  • Gibt es Lehr-/Lern-/Prüfungsformate, die sich besonders gut für die Berücksichtigung der Digitalisierung eignen?
  • Welcher Transfer ist aus der Curriculum-Entwicklung einer Fachkultur auf eine andere, von einer Hochschule auf eine andere möglich?
  • Wie lassen sich Curricula so gestalten, dass sie ohne grundlegende Änderung des Studiengangs an zukünftige Entwicklungen adaptiert werden können?

Die Förderlinie zielt auf die curriculare Weiterentwicklung und/oder Umgestaltung von

  • ganzen Studiengängen - sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengängen -, oder
  • einem oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Pflichtmodulen, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung für das Qualifikationsprofil der Absolvent/inn/en prägend für den jeweiligen Studiengang sind,

unter Berücksichtigung der digitalen Transformation. Die Aufnahme neuer oder veränderter Studieninhalte soll ebenso möglich sein wie eine umfassende curriculare Weiterentwicklung und Umgestaltung der Studiengänge. Im Mittelpunkt steht die Kompetenzentwicklung der Studierenden für die digitale Welt.

Im Jahr 2020 wurde die Förderlinie in die Vereinbarung zur Digitalisierung aufgenommen. Seitdem erhalten alle förderfähigen Hochschulen in NRW jährlich je 80.000 € zur Förderung eines Projektes eines oder mehrerer Lehrenden. Die Hochschulen führen zur Vergabe jährlich einen hochschulweiten Wettbewerb durch. (Die Kunst- und Musikhochschulen können alternativ auch ein Vorschlagsverfahren durchführen.)

2020 - Projekte aus der Förderlinie in Zusammenarbeit mit dem Stifterverband
2020 - Projekte aus der VzD - Vereinbarung zur Digitalisierung
2021 - Projekte aus der VzD - Vereinbarung zur Digitalisierung
2022 - Projekte aus der VzD - Vereinbarung zur Digitalisierung
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