E-Government- und OZG-Koordinatorinnen und Koordinatoren

#förderlinie #administration #e-akte #VzD

Bewerbungsfrist ist der 28.02.2020

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen arbeiten bei der Digitalisierung ihrer Unterstüt-zungsprozesse unter dem Dach der DH.NRW eng zusammen. Die Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden. Die Digitalisierung soll zügig vorangetrieben werden und im Sinne des novellierten E-Government-Gesetzes NRW und des Online-Zugangsgesetzes (OZG) erfolgen.

Damit die Kooperation der Hochschulen bei der Digitalisierung gut gelingt und hochschulübergreifend Synergien geschaffen werden, wird eine „Koordinierungsinstanz Digitale Unterstützungsprozesse“ (kdu.nrw) eingerichtet. Neben der zentralen Koordinierungsinstanz „Digitale Unterstützungsprozesse“  wird an jeder einzelnen Hochschule Personal benötigt, welches den E-Government- und OZG-Prozess an der jeweiligen Hochschule vorantreibt, das notwendige Know-how besitzt und mit den anderen Hochschulen sowie der Koordinierungsinstanz gut vernetzt ist. Die Etablierung solcher Personen an den einzelnen Hochschulen soll mit Hilfe dieser Förderlinie erfolgen.

Mit dem Förderprogramm „E-Government- und OZG-Koordinatorinnen/Koordinatoren“ möchten das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und die Digitale Hochschule NRW im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive den Aufbau eines Netzwerkes aus Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern an den Hochschulen für die Umsetzung des novellierten E-Government-Gesetzes NRW und des Online-Zugangsgesetzes etablieren sowie die Digitalisierung der Unterstützungsprozesse im Sinne der genannten Gesetze befördern.

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