Rechtsinformation zum E-Learning
#e-learning
Seit Mai 2020 bietet die DH.NRW ihren Mitgliedshochschulen eine Rechtsinformationsstelle zu E-Learning-Themen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des entstehenden Online-Landesportals für Studium und Lehre.
Zum Hintergrund: Unter dem Dach der DH.NRW fand im Jahr 2019 ein einjähriges Vorprojekt zur Konzeption eines Online-Landesportals für Studium und Lehre statt. In diesem Rahmen wurde unter den DH.NRW-Hochschulen eine Erhebung durchgeführt, ob und ggf. wo Unterstützungsbedarf im Bereich E-Learning besteht. Eindeutiges Ergebnis: Fast alle DH.NRW-Hochschulen wünschten sich unterstützende Expertise zu Rechtsfragen, die mit digitalem Lehren und Lernen verbunden sind.
Als Konsequenz wird in das entstehende Online-Landesportal eine Rechtsinformationsstelle integriert. Für die Umsetzung konnte der Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gewonnen werden. Dort liegt bereits im Kontext des Deutsche Forschungsnetzes (DFN) umfangreiche Erfahrung mit entsprechender Informationstätigkeit vor.
Die Rechtsinformationsstelle E-Learning kann von Lehrenden, Studierenden, Support-Mitarbeiter/innen oder auch Mitgliedern der Hochschulverwaltungen und -leitungen der DH.NRW-Mitgliedshochschulen mit allen thematisch einschlägigen Fragen kontaktiert werden. Dies sind – jeweils im Zusammenhang mit E-Learning an der Hochschule – insbesondere die folgenden Bereiche:
- Urheberrecht (z.B. cc-Lizenzen, Plagiatssoftware)
- Datenschutzrecht (z.B. im Zusammenhang mit Evaluationen, LMS, CMS)
- Persönlichkeits- und Markenrecht
- Internet- und Medienrecht
- Prüfungsrecht (insb. in Hinblick auf E-Prüfungen).
Die Rechtsinformationsstelle verschickt zudem einen Newsletter, über den Einschätzungen zu aktuellen Rechtsfragen verteilt werden.
Weiterführende Informationen zur Rechtsinformationsstelle E-Learning finden Sie auf den Seiten des Lehrstuhls von Prof. Hoeren. Folgen Sie dazu diesem Link.
Kontakt
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
Universität Münster
Kontakt